Glossar: Wichtige Begriffe rund um die berufliche Anerkennung und das Förderprogramm IQ

Hinweis: Manche Begriffe sind fett und grün dargestellt. Diese Begriffe werden an anderer Stelle im Glossar ebenfalls erklärt. So können wichtige Worte schnell nachgeschlagen werden.



Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB): Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Förderprogramm IQ hilft Menschen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben. Sie informiert darüber, ob ein Anerkennungsverfahren möglich ist und erklärt die einzelnen Schritte des Verfahrens. Die Beratung unterstützt dabei, den passenden deutschen Referenzberuf zu finden und hilft bei der Suche nach der zuständigen Stelle, die für das Anerkennungsverfahren verantwortlich ist. Ratsuchende können während des gesamten Verfahrens Unterstützung erhalten. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) informiert auch über Qualifizierungsmöglichkeiten und andere Wege zur beruflichen Entwicklung. Sie berät insbesondere zu Maßnahmen, mit denen wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation in reglementierten Berufen und nicht reglementierten Berufen ausgeglichen werden können. 


Anerkennungsverfahren: Das Anerkennungsverfahren ist für Menschen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben. Die zuständige Stelle prüft, ob die ausländische Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf vergleichbar ist und ob wesentliche Unterschiede in Inhalt oder Dauer der Ausbildung bestehen. Dies kann für reglementierte Berufe und nicht reglementierte Berufe wichtig sein. Mögliche Ergebnisse des Verfahrens sind
   1) ein Bescheid über die volle Gleichwertigkeit,
   2) ein Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit oder ein Bescheid mit „Auflagen“,
   3) ein Ablehnungsbescheid.


Anerkennungszuschuss: Der Anerkennungszuschuss unterstützt Menschen mit geringem Einkommen oder arbeitslose Menschen, die keine andere Förderung erhalten, bei den Kosten für das Anerkennungsverfahren. Die Förderung kann für Gebühren, Übersetzungen und andere notwendige Ausgaben im Anerkennungsverfahren beantragt werden. Auch kosten für Qualifizierungs-maßnahmen können gefördert werden, wenn sie für die volle Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Anpassungslehrgang: Ein Anpassungslehrgang ist eine Qualifizierungsmaßnahme für reglementierte Berufe. Er kann notwendig sein, wenn in einem Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede festgestellt wurden. Die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einem Bescheid mit „Auflagen“ benannt. Während des Anpassungslehrgangs arbeitet man im Beruf und wird von einer qualifizierten Fachkraft begleitet. Zusätzlich können theoretische Lerninhalte vermittelt werden. Im Anpassungslehrgang werden nur die Inhalte gelernt und geübt, die im Bescheid mit „Auflagen“ als fehlend genannt sind. Das Ziel des Anpassungslehrgangs ist es, die festgestellten Unterschiede auszugleichen und die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. 


Anpassungsqualifizierung: Die Anpassungsqualifizierung ist eine Qualifizierungsmaßnahme für Personen mit einem nicht reglementierten Beruf. Sie kommt infrage, wenn im Anerkennungsverfahren eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wurde. Mit der Anpassungsqualifizierung können die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf ausgeglichen werden. Die Anpassungsqualifizierung findet häufig in einem Betrieb statt. Je nach Beruf können auch theoretische Lerninhalte dazugehören. Das Ziel der Anpassungsqualifizierung ist es, eine volle Gleichwertigkeit zu erreichen.  


Berufszulassung: Eine Berufszulassung ist die Erlaubnis, reglementierte Berufe auszuüben. Um eine Berufszulassung zu erhalten, braucht man die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation. Zusätzlich müssen weitere Anforderungen erfüllt werden, zum Beispiel ausreichende Sprachkenntnisse und Führungszeugnisse. Ob für einen Beruf eine Berufszulassung benötigt wird und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.


BBQA - Branchen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte: Die BBQA sind branchen-, berufs- und qualifikationsübergreifende Aktivierungsprojekte und gehören zum Förderprogramm IQ. Sie informieren Menschen mit ausländischer Herkunft und deren Communities über den deutschen Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Sie erklären wichtige Informationen zu Beruf, Qualifizierung und Anerkennung und verweisen auf die Angebote im Förderprogramm IQ. Dafür bieten sie Schulungen und Informationsveranstaltungen an. Teilweise gehören auch Mentoring und Coaching zu den Angeboten.


Eignungsprüfung: Die Eignungsprüfung ist eine Ausgleichsmaßnahme für Personen, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten. Sie ist in der Regel bei einem Abschluss aus der EU bzw. dem EWR oder der Schweiz möglich, in vielen pädagogischen Berufen auch bei Abschlüssen aus anderen Ländern. Mit der Prüfung weist man nach, dass man die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten besitzt, die zum Ausgleich der festgestellten wesentlichen Unterschiede notwendig sind. Die Eignungsprüfung bezieht sich nur auf die Qualifikationen, die im Bescheid mit „Auflagen“ als fehlend oder nicht ausreichend nachgewiesen festgestellt wurden.


Gleichwertigkeit: Von voller Gleichwertigkeit spricht man, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf festgestellt werden. In diesem Fall erhalten Antragstellende eine Gleichwertigkeitsbescheinigung, zum Beispiel eine Approbation, eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder eine Urkunde als staatlich anerkannte Pflegefachperson. Mit der vollen Gleichwertigkeit haben sie die gleichen beruflichen Rechte wie Personen mit einem entsprechenden deutschen Berufsabschluss.


Kenntnisprüfung: Die Kenntnisprüfung ist eine Ausgleichsmaßnahme für Personen aus Drittstaaten, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten. Sie wird häufig in Gesundheitsberufen genutzt. Mit der Prüfung wird nachgewiesen, dass die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind. Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der wesentlichen Fächer einer Berufsausbildung, ist aber keine vollständige Abschlussprüfung. Zusätzlich kann ein weiteres Fach geprüft werden, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.


Nicht reglementierte Berufe: Bei nicht reglementierten Berufen ist keine staatliche Berufszulassung erforderlich. Deshalb kann der Beruf auch ohne Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ausgeübt werden. Eine Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt oder eine selbstständige Tätigkeit ist grundsätzlich auch ohne Anerkennungsverfahren möglich. Zu den nicht reglementierten Berufen gehören zum Beispiel alle Ausbildungsberufe und viele Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.


Referenzberuf: Der Referenzberuf ist der deutsche Beruf, mit dem eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation verglichen wird. Die zuständige Stelle prüft dabei, ob wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem aktuellen deutschen Berufsbild bestehen und ob eine Gleichwertigkeit vorliegt.


Reglementierte Berufe: Reglementierte Berufe dürfen nur ausgeübt werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation. Erst danach darf der Beruf ausgeübt und die entsprechende Berufsbezeichnung geführt werden. Bundesrechtlich reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt*Ärztin, staatlich anerkannte Pflegefachperson sowie verschiedene Handwerksmeisterberufe; landesrechtlich reglementierte Berufe sind zum Beispiel Lehrer*in oder Erzieher*in. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist gesetzlich geregelt. Ob ein Beruf zu den reglementierten Berufen gehört, kann im Anerkennungs-Finder geprüft werden.


RINIA - Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte: RINIA steht für Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte. RINIA ist ein Zusammenschluss verschiedener Qualifizierungsangebote im Förderprogramm IQ in einer Region. Sie unterstützen qualifizierte Arbeitskräfte mit ausländischer Herkunft, die in Deutschland leben, durch Gruppenangebote, Qualifizierung on the Job und Begleitprojekte. Die Angebote helfen dabei, die vollständige Gleichwertigkeit zu erhalten und/oder die berufliche Integration in Deutschland zu fördern. Viele Angebote können auch von Personen aus anderen Bundesländern genutzt werden.


RINWA - Integrationsnetzwerke Willkommens- und Anerkennungskultur internationaler Arbeitskräfte: RINWA steht für Integrationsnetzwerke Willkommens- und Anerkennungskultur internationaler Arbeitskräfte. Als Angebot des Förderprogramms IQ unterstützen sie kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung, Einstellung und Integration internationaler Fach- und Arbeitskräfte. Die RINWA informieren zu Themen wie Fachkräfteeinwanderung, Anerkennung, Qualifizierung, Sprachförderung und Integrationsmanagement. Außerdem werden Informationsschulungen für Beschäftigte, Berufsschüler*innen und Berufsschullehrkräfte angeboten, um die Zusammenarbeit mit internationalen Arbeitskräften zu fördern.


Teilweise Gleichwertigkeit / “Auflage” einer Ausgleichsmaßnahme: Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Wenn bereits viele Inhalte übereinstimmen, aber noch wesentliche Unterschiede bestehen, wird dies im Bescheid festgehalten. Der Bescheid zeigt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten bereits anerkannt werden und welche noch fehlen. Bei nicht reglementierten Berufen spricht man in diesem Fall von einer teilweisen Gleichwertigkeit. Bei reglementierten Berufen wird im Bescheid die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme erteilt. Eine solche Ausgleichsmaßnahme kann zum Beispiel eine Eignungsprüfung, eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang sein. Das Ziel ist es, die festgestellten wesentliche Unterschiede auszugleichen und die volle Anerkennung zu erhalten.


Wesentliche Unterschiede: Wesentliche Unterschiede sind Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf. Sie können den Inhalt oder die Dauer der Ausbildung betreffen. Wenn im Anerkennungsverfahren keine volle Anerkennung festgestellt wird, werden die wesentlichen Unterschiede im Anerkennungsbescheid beschrieben.


Zeugnisbewertung: Für Hochschulabschlüsse, die zu einem nicht reglementierten Beruf führen, gibt es in Deutschland in der Regel kein Anerkennungsverfahren. Daher kann für diese Abschlüsse auch keine Anerkennung beantragt werden. Stattdessen gibt es die Zeugnisbewertung. Sie kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden. Die Zeugnisbewertung beschreibt den ausländischen Hochschulabschluss und ordnet ihn in das deutsche Bildungssystem ein. Dadurch kann sie zum Beispiel bei Bewerbungen als Nachweis über den ausländischen Hochschulabschluss genutzt werden.


Zuständige Stelle: Die zuständige Stelle ist die Behörde oder Institution, die für einen bestimmten Beruf verantwortlich ist. Sie prüft, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem ent-sprechenden deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Zuständige Stellen sind zum Bei-spiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Landesgesundheitsämter. Die passende zuständige Stelle kann über den Anerkennungs-Finder gefunden werden.    



Zusammenstellung des Glossars durch Olesia Hausmann und Nora-Marliese Bamberger der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.