Querschnittsthemen im ESF Plus und im Förderprogramm IQ
Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit
In der aktuellen Förderperiode 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) werden Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsthemen definiert. Dabei handelt es sich um sogenannten Bereichsübergreifenden Grundsätze, d.h. um Aufgaben bzw. Zielstellungen, die prinzipiell bei der Planung und Umsetzung der Programme und Vorhaben in den entsprechenden Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. Sie sind in Artikel 9 der Dachverordnung für die Kohäsionsfonds festgelegt und werden in Artikel 6 der ESF Plus-Verordnung und im ESF Plus-Bundesprogramm spezifiziert. Ferner sind von den EU-Mitgliedstaaten die zielübergreifenden Vorgaben wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die UN-Behindertenrechtskonvention bindend.
Für die Umsetzung im ESF Plus bedeutet dies:
Gleichstellung der Geschlechter
Gemäß den Verordnungsvorgaben muss sichergestellt werden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme sowie der Berichterstattung darüber berücksichtigt und gefördert werden.Antidiskriminierung
Weiterhin müssen die erforderlichen Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung während der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Programme und Berichterstattung ergriffen werden. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wird bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Programme berücksichtigt. Barrieren der Teilhabe sollen abgebaut und die Barrierefreiheit sowie Inklusion gefördert werden.Ökologische Nachhaltigkeit
Der ESF Plus soll zudem zu einem grüneren, CO2-armen Europa beitragen. Dieses Ziel kann erreicht werden z.B. durch Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die für die Anpassung der Kompetenzen und Qualifikationen erforderlich ist, durch an alle Menschen einschließlich der Erwerbspersonen gerichtete Weiterbildungsangebote sowie durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Energieversorgung, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Im ESF Plus Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung sind die Bereichsübergeifenden Grundsätze in der Förderrichtlinie und den Fördergrundsätzen für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 festgehalten.
Zudem wurde in der vorherigen Förderrunde (2023-2025) vom damaligen IQ Vernetzungsprojekt in Zusammenarbeit mit den IQ Fachstellen Anerkennung und Qualifizierung, Faire Integration und Einwanderung und Integration ein „Leitfaden für Maßnahmen zur gemeinsamen Umsetzung der ESF Plus-Querschnittsthemen im Förderprogramm IQ in der ESF Plus-Förderperiode 2021-2027“ entwickelt.
Der Leitfaden ist weiterhin gültig und über diesen Link in seiner aktualisierten Fassung (Stand: September 2025) abrufbar.
Darüber hinaus unterstützt die Fachstelle Querschnittsthemen im ESF Plus die Programme bei der Implementierung und Umsetzung der Querschnittsthemen. Ihr Leitfaden für die Förderperiode 2021-2027 kann hier abgerufen werden.
Zur themenbezogenen Webseite des ESF Plus gelangen Sie über diesen Link.
Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit.
