IQ hinterlässt Spuren – Wie Qualifizierungsangebote über die Förderperiode hinauswirken

Wie können bewährte IQ Qualifizierungsangebote nachhaltig bestehen bleiben? Der Beitrag zeigt, warum die Weiterführung entscheidend für den Arbeitsmarktzugang von Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen ist, welche Herausforderungen bei der Verstetigung bestehen – und wie kreative Lösungen neue Wege eröffnen.

Eine Weiterführung bestehender IQ Qualifizierungsangebote ist wichtig, damit Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen oder informell erworbenen Kompetenzen auch über das Ende des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung hinaus vielfältige Qualifizierungswege offenstehen. Diese Zugangswege sind für den (qualifikationsadäquaten) Einstieg in den Arbeitsmarkt essenziell und tragen wesentlich dazu bei, bestehende Lücken in der Bildungslandschaft für migrantische Zielgruppen zu schließen.
Einige Qualifizierungsteilvorhaben der aktuellen IQ Förderrunde (2023–2025) konnten bereits erfolgreich in nachhaltige Strukturen überführt werden – teils mit einzelnen Komponenten, teils vollständig. Neben einer Verstetigung durch eine AZAV-Zertifizierung (siehe ►Verstetigung erprobter Qualifizierungsangebote) gibt es alternative Finanzierungswege. Je nach regionalen Gegebenheiten, beteiligten Akteuren und Zielgruppen kommen unterschiedliche Modelle infrage (siehe ►Bilanzierung zu den IQ Förderrunden 2015–2022). Besteht beispielsweise ein hoher Bedarf an Fachkräften in einer bestimmten Region, bieten sich Förderungen durch Landesmittel an. Weitere Möglichkeiten sind die Finanzierung auf Selbstzahlbasis oder durch Arbeitgebende.
Dennoch stehen viele Qualifizierungsteilvorhaben vor der Herausforderung, ihre Maßnahmen in reguläre Förderstrukturen zu überführen, und sogar Institutionen der Erstausbildung (z. B. Berufs(fach)schulen, Bildungsträger der Kammern, Hochschulen) benötigen eine AZAV-Zertifizierung für ihre Angebote, um über die Arbeitsagenturen und Jobcenter gefördert zu werden. Oftmals sind die organisatorischen Strukturen jedoch nicht mit dem AZAV-System vereinbar. Bildungsträger haben Schwierigkeiten, den Übergang von der projektbezogenen IQ Förderung zur teilnehmendenorientierten Finanzierung – wie sie bei AZAV-zertifizierten Kursen üblich ist – zu gestalten. Projektmittel ermöglichen eine passgenaue und individuelle Ausgestaltung, was sich mit den standardisierten Vorgaben der AZAV-Zertifizierung manchmal nur schwer vereinbaren lässt. Die individuellen Bescheide und Qualifizierungsbedarfe von Anerkennungssuchenden sind nicht leicht in Einklang zu bringen mit den eher an kursförmigen Maßnahmen angelehnten Vorgaben der AZAV-Zertifizierung. Diese Herausforderungen dürften für zahlreiche Qualifizierungsteilvorhaben (Förderrunde 2023–2025) zutreffen, da der Großteil eine Qualifizierungsbegleitung umfasst (siehe Infokasten). Häufig können daher nur einzelne Bestandteile der ursprünglichen Maßnahme übernommen werden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit ist für AZAV-zertifizierte Qualifizierungen eine Mindestteilnehmendenzahl vorgesehen, die gerade für individuell gestaltete Qualifizierungen schwer absehbar ist. 

In der aktuellen Förderperiode (2023–2025) umfasst das Programm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ insgesamt 139 Qualifizierungsteilvorhaben. Diese decken ein breites Leistungsspektrum ab und bieten häufig berufsübergreifende Maßnahmen an – insbesondere bei komplexen Qualifizierungsbedarfen oder in Berufsbereichen ohne standardisierte Angebote.

Auch das ehemalige IQ Qualifizierungsteilvorhaben „Support4Vetmed“ der FU Berlin strebte zunächst eine AZAV-Zertifizierung an, konnte jedoch nach reiflicher Planung eine alternative Verstetigungsform finden. Ziel des Projekts war die Entwicklung eines flexiblen, zugänglichen E-Learning-Programms zur Vorbereitung von Tierärzt*innen aus Drittstaaten auf die Kenntnisprüfungen. Das E-Learning-Tool wurde bewusst asynchron aufgebaut, um den individuellen Anerkennungsverläufen der Zielgruppe gerecht zu werden. Das erprobte Konzept hatte sich in der bisherigen Projektlaufzeit bewährt und sollte auch über das Förderende hinaus verfügbar sein. 
Die FU Berlin führte bezüglich einer AZAV-Zertifizierung intensive Gespräche mit der Regionaldirektion, dem TÜV Süd sowie weiteren potenziellen Zertifizierern („Fachkundige Stelle“) und Kooperationspartnern. Die im Juni 2025 veröffentlichten ►Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III sehen erstmalig vor, dass asynchrone Anteile Bestandteil der Maßnahme sein können, jedoch scheiterte eine Zertifizierung nach AZAV an der Vorgabe, dass mindestens 50 % der Inhalte synchron zu vermitteln sind. Auch der erforderliche erfolgreiche Abschluss aus Teilnehmendenperspektive wäre nur schwer nachzuweisen, da im Rahmen des E-Learning-Angebots keine Abschlussprüfungen stattfinden können (diese obliegen den Universitäten). 
Schließlich wurde eine fondsbasierte Lösung entwickelt: Arbeitgebende und Verbände zahlen in einen gemeinsamen Fond ein, um die Hauptkosten für die Weiterentwicklung und Aktualisierung der Lernplattform zu decken, die Beteiligung von Kammern wird angestrebt. Vorrausichtlich ab Mitte 2026 müssen Teilnehmende einen Eigenanteil von 250–350 € leisten, was erfahrungsgemäß kein Hindernis darstellt, da die meisten Tierärzt*innen die Maßnahme berufsbegleitend absolvieren und bereits mit einer vorläufigen Berufserlaubnis angestellt sind. Nach bisherigen Erfahrungen übernehmen Arbeitgebende diesen Eigenanteil häufig direkt, weil die Approbation eine zentrale Voraussetzung ist, um Personal langfristig zu binden. Für nachweislich nicht beschäftigte Teilnehmende kann der Beitrag auf 60 € reduziert werden. Diese geringe Kostenbeteiligung bleibt jedoch bestehen, um die Verbindlichkeit der Teilnahme zu sichern. Diese Lösung erhält die bewährte Flexibilität der Qualifizierung, fördert gleichzeitig die nachhaltige Nutzung des Angebots und trägt damit nicht zuletzt zur Fachkräftesicherung von Tierärzt*innen bei. 
Das Beispiel zeigt: Die Berücksichtigung alternativer Verstetigungsformen lohnt sich, jedoch sollte man sich über die mögliche Dauer des Prozesses bewusst sein und diese entsprechend einplanen. 


Beitrag von Melanie Adacker und Nadia Heimann für den Newsletter 3/2025 der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.

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