Erwerbs- und Bildungsmigration nach Deutschland
Aufenthaltsrechtliches FAQ für Beratende
HINWEIS
Das FAQ wird im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung aktuell überarbeitet (Stand: März 2024).
Das FAQ soll der Orientierung bei rechtlichen Fragen rund um Einwanderung zum Zweck der Bildung oder Arbeit dienen und richtet sich an Beratende. Die Fragen und Antworten basieren auf Anfragen, die die Fachstelle Einwanderung und Integration aus dem IQ-Netzwerk sowie von Kooperationspartnern erhalten hat und decken die Bereiche deswegen nicht vollumfänglich ab. Vielmehr ist das FAQ eine Zusammenstellung bereits durch die Fachstelle Einwanderung und Integration beantworteter Fragen. Die Fragen und Antworten können nur einen Überblick über rechtliche Regelungen und Fragestellungen bieten. Diese Informationen sollen und können eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Trotz Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Information sind Fehler oder Ungenauigkeiten nicht auszuschließen. Die Darstellung gibt die Rechtsauffassung der Verfasser*innen wieder.
Hinweis für Ratsuchende
Ratsuchende sollten sich an Beratungsangebote wenden, die sie im Einzelfall unterstützen können. Die Fachstelle Einwanderung und Integration gibt keine Beratung im Einzelfall.
- Wenn sich die Ratsuchenden in Deutschland aufhalten:
- Beratungsangebote des IQ-Netzwerks zu Fragen der Anerkennung von Berufsqualifikationen, Qualifizierung und Einwanderung von Arbeitnehmer*innen
- Migrationsberatungsstellen zu Fragen des Aufenthalts
- Wenn sich die Ratsuchenden im Ausland aufhalten:
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Einwanderung im Zusammenhang mit der Anerkennung
- Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Einwanderung
Rechtgrundlagen, Behörden und Informationsquellen
Wichtige Rechtsgrundlagen sind:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG), insbesondere §§ 16 bis 20
- Beschäftigungsverordnung (BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV), insbesondere §§ 31 bis 38, 39 bis 41
Wichtige beteiligte Behörden sind:
- Auslandsvertretungen (AV), das heißt deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland, zuständig für die Erteilung von Visa
- Suchfunktion für die deutschen Auslandsvertretungen auf der Webseite des Auswärtigen Amts
- Ausländerbehörden (ABH), das heißt Behörden in Deutschland, zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln mit Ausnahme von Visa
- BAMF-Navi zur Suche der örtlich zuständigen Ausländerbehörde auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Liste der zuständigen Ausländerbehörden in dem jeweiligen Bundesland für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren auf dem Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“
- Bundesagentur für Arbeit (BA), das heißt Arbeitsverwaltung in Deutschland, zuständig für die Zulassung zum Arbeitsmarkt
- Standortliste der zuständigen Arbeitsmarktzulassungs-Teams abrufbar auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
- Zuständige Stellen, das heißt unterschiedliche Behörden und Kammern je nach Beruf, die für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständig sind
- Suche der zuständigen Stelle über den Profi-Filter des Portals der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“
Wichtige Informationsquellen sind:
- Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes, abrufbar über die Suchfunktion der Webseite des Auswärtigen Amtes
- Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Anlagen des Bundesinnenministeriums, abrufbar auf der Webseite des BMI
- Fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und Beschäftigungsverordnung der Bundesagentur für Arbeit, abrufbar über die Weisungssammlung auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
- Erläuterungen zum Anerkennungsgesetz des Bundes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom März 2012, abrufbar über das Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“
- (Zur Orientierung, Bindungswirkung nur in Berlin) Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin des Landesamts für Einwanderung des Landes Berlin, abrufbar über die Webseite des Landesamtes