4 Fragen zur ... Anerkennung frühpädagogischer Fachkräfte an das IQ Netzwerk Baden-Württemberg
Engagement und gute Kooperation aller Beteiligten
Wie gestaltet sich die Anerkennung frühpädagogischer Fachkräfte in Baden-Württemberg? Die aktuelle Lage beschreiben Hüseyin Ertunç, Koordinator des IQ Netzwerks Baden-Württemberg, und die Anerkennungsberaterin Anne Seth im Interview mit der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung.
1. Wie haben sich die (rechtlichen) Rahmenbedingungen zur Anerkennung frühpädagogischer Fachkräfte aus dem Ausland in Baden-Württemberg seit Inkrafttreten des BQFG entwickelt? Gab es dabei besondere Meilensteine? Existieren berufsspezifische Besonderheiten im Anerkennungsprozess?
Hüseyin Ertunç / Anne Seth: In Baden-Württemberg wurde 2013 im Rahmen des Kindertagesbetreuungsgesetzes der Fachkräftekatalog zur gelingenden Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Förderung für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr erweitert. Hierdurch ergaben sich zusätzliche Anerkennungs- und somit Arbeitsmöglichkeiten für Personen mit ausländischen Qualifikationen. Das betrifft zum Beispiel Fachkräfte im Bereich Grundschullehramt oder Personen „mit einem Studienabschluss im pädagogischen, erziehungswissenschaftlichen oder psychologischen Bereich mit mindestens vier Semestern Pädagogik mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche oder Schwerpunkt Entwicklungspsychologie“ (KiTaG, §7). Diese Personen können eine Anerkennung als Erzieher*in erhalten oder – seit der Einführung des IQ Anpassungslehrgangs für Kindheitspädagog*innen im Jahr 2015 – auch eine Anerkennung auf akademischer Ebene als Kindheitspädagog*in.
Antragstellende frühpädagogische Fachkräfte müssen sich im Voraus nicht auf einen Referenzberuf festlegen, können aber Präferenzen angeben. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft dann als zuständige Stelle, welcher Referenzberuf der passende ist. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit im Beruf Kindheitspädagogik wird die Hochschule Ludwigsburg hinzugezogen.
Seit 2018 kooperiert das Regierungspräsidium Stuttgart, die Anerkennungsbehörde für Erzieher*innen, zudem mit dem Projekt „Vielfalt Willkommen“ der Robert Bosch Stiftung. Dabei werden jährlich 15-20 Erzieher*innen mit Defizitbescheid durch den notwendigen Qualifizierungsprozess begleitet. Im Jahr 2019 kam der IQ Anpassungslehrgang für Erzieher*innen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) hinzu.
Als Besonderheit in Baden-Württemberg ist das Engagement und die große Kooperationsbereitschaft der Anerkennungsbehörde für Erzieher*innen zu benennen. Diese nutzt ihr Ermessen bestmöglich im Sinne der Antragstellenden, bietet Unterstützung und Klärung zu Fragen vor der Antragstellung und ermöglicht die Einbeziehung neuer, für die Anerkennung relevanter Unterlagen. Um die Qualität und fachliche Ausgestaltung der Anpassungslehrgänge in der Praxis zu unterstützen, hat die Behörde Anfang 2022 einen Leitfaden veröffentlicht. Darin erläutert sie den Praxisträgern den Ablauf des Anerkennungsverfahrens, wie notwendige Handlungskompetenzen bestmöglich erworben werden können und wie diese letztlich zu bescheinigen sind.
2. Welches Qualifizierungsangebot (fachlich und sprachlich) gibt es in Baden-Württemberg für frühpädagogische Fachkräfte im Anerkennungsverfahren – und wie kam es zustande?
Ertunç/Seth: In Baden-Württemberg gibt es im Rahmen des IQ Netzwerkes zwei Anpassungslehrgänge.
Schon 2014 initiierte das Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg in enger Absprache mit der Anerkennungsbehörde den bisher einzigen Anpassungslehrgang für Kindheitspädagog*innen. Das IAD wollte damit die Angebotsstruktur bei der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen verbessern und gleichzeitig auf der strukturellen Ebene Kindertageseinrichtungen für interkulturelle Öffnungsprozesse sensibilisieren.
Die Maßnahme reagiert auf individuelle Bedarfe und besteht aus Lehrmodulen und einem Mentoring. Mittlerweile können alle Inhalte virtuell vermittelt und damit Teilnehmende aus dem gesamten Bundesland gewonnen werden. Die Absolvent*innen können – wie Kindheitspädagog*innen mit einem Abschluss aus Baden-Württemberg auch – als frühpädagogische Fachkraft im Sinne des KitaG oder im Verwaltungsbereich arbeiten.
Das zweite Angebot ist der Anpassungslehrgang für Erzieher*innen der LHS. Neben der Arbeit in den Kindertagesstätten besuchen die Teilnehmenden an zwei halben Tagen pro Woche eine Berufsfachschule, wo ihnen fachliche und sprachliche Inhalte vermittelt werden. Das Besondere an dieser Maßnahme ist, dass die Teilnehmenden in der Zeit der Qualifizierung angestellt und tariflich bezahlt werden. Nach der vollen Anerkennung strebt die LHS die Weiterbeschäftigung der Absolvent*innen an.
Die Idee für diese Maßnahme entstand 2019: Das Kultusministerium schlug – gemeinsam mit der zuständigen Stelle und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) – dem IQ Netzwerk vor, gemeinsam eine Fachveranstaltung für Kindertageseinrichtungen durchzuführen. Die IQ Landeskoordinierung regte an, bedarfsorientiert Anpassungslehrgänge zu implementieren. Daraufhin identifizierte die zuständige Stelle Regionen, aus denen die meisten Anträge auf Anerkennung eingereicht wurden, darunter auch Stuttgart. Das war der Startpunkt. Die Maßnahme läuft mittlerweile so gut, dass die Kommune sie höchstwahrscheinlich nach Ende der IQ Förderperiode 2022 als eigenes Angebot übernimmt.
3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von IQ Netzwerk, den zuständigen Stellen, Qualifizierungsträgern und weiteren Akteuren bei der Anerkennung frühpädagogischer Fachkräfte in Baden-Württemberg? Gibt es dabei Herausforderungen – oder auch inspirierende Ansätze, die für andere Bundesländer interessant sein könnten?
Ertunç/Seth: Das IQ Netzwerk blickt auf eine lange Kooperation mit der Anerkennungsbehörde zurück. Schon 2012 gab es einen Austausch im Landesarbeitskreis Anerkennung, bald kamen Treffen zwischen Anerkennungsberatung und Anerkennungsbehörde hinzu. Im Beratungsalltag ist ein fallbezogener Austausch mittlerweile Routine.
Ohne diese Kooperation und das Vertrauen wären die IQ Qualifizierungsangebote im frühpädagogischen Bereich nicht so einfach realisierbar gewesen. Auch das Kultusministerium hat die enge Kooperation zwischen IQ Netzwerk und der Anerkennungsbehörde von Anfang an unterstützt.
Beide Maßnahmen gewinnen einen Großteil ihrer Teilnehmenden direkt von der zuständigen Stelle. Antragstellenden, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden umgehend die Kontaktdaten der beiden Träger genannt, sodass ein zeitnaher Eintritt in die Maßnahme stattfinden kann. Bei den Kindheitspädagog*innen ist die IAD sogar in den Prozess der Definierung der Auflagen auf der akademischen Ebene eingebunden. Durch diese enge Verzahnung wird immer eine gute Teilnehmendenzahl sichergestellt.
Die beiden Qualifizierungsmaßnahmen eignen sich hervorragend für den Transfer in andere Bundesländer oder Kommunen. Wichtig aus der Sicht der Landeskoordinierung ist eine frühzeitige Absprache mit der Anerkennungsbehörde.
4. Angenommen, Sie haben einen Wunsch frei. Wofür nutzen Sie ihn?
Ertunç/Seth: Zur Verstetigung und Regelfinanzierung des Anpassungslehrgangs für Kindheitspädagog*innen. Sollte diese projektfinanzierte Maßnahme Ende 2022 tatsächlich enden, dann fiele für die vielen im Ausland studierten und hochqualifizierten frühpädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit zur Anerkennung auf akademischer Ebene weg und übrig bliebe „nur“ die Abstufung auf Ausbildungsebene zum*zur Erzieher*in.
Ein zweiter Wunsch wäre die Einrichtung flächendeckender, berufsspezifischer Sprachkurse sowie die Freistellung der frühpädagogischen Fachkräfte durch ihren Arbeitgeber für den praxisbegleitenden Besuch dieser Sprachkurse.
Interview mit Hüseyin Ertunç und Anne Seth, IQ Netzwerk Baden-Württemberg, für den Newsletter 1/2022 der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung
