Zu Risiken und (Neben-)Wirkungen der Anerkennung und Qualifizierung von Gesundheitsfachkräften
Unsere Gesellschaft wird älter und damit zumindest potenziell immer länger behandlungsbedürftig. Technologisch entwickelt sich unser Gesundheitssystem zwar rasant weiter, doch fachkundiges Behandlungspersonal ist rar. In der Folge rückt das Potenzial internationaler Fachkräfte immer stärker in den Fokus. Die öffentlichen Debatten drehen sich insbesondere um Pflegekräfte, doch wir benötigen auch in anderen Fachbereichen ausreichend Expertise. Am Beispiel von fünf Berufen – Physiotherapeut*innen, Hebammen, Medizinische Technolog*innen für Radiologie (MTR) bzw. Laboratoriumsanalytik (MTL) und Pharmazeutisch-Technische Assistent*innen (PTA) – beleuchtet die aktuelle Situationsanalyse der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung, welche Optionen und Strukturen zugewanderte Gesundheitsfachkräfte in Deutschland vorfinden. In der folgenden „Packungsbeilage“ fassen wir Erkenntnisse rund um Ausgleichs- und Qualifizierungsmaßnahmen zusammen.
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Gebrauchsinformation: Anerkennung in Gesundheitsberufen
Um einen Gesundheitsfachberuf ausüben zu dürfen, müssen zugewanderte Fachkräfte zunächst ihren im Ausland erworbenen Abschluss anerkennen lassen – ein Weg, den immer mehr Personen einschlagen. 2012, im Jahr der Einführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG), wurden insgesamt 399 Anträge auf Anerkennung als Physiotherapeut*in, Hebamme, MTR, MTL* oder PTA gestellt. Zehn Jahre später, im Jahr 2022, waren es bereits 2.599 Anträge in den fünf Berufen – ein Anstieg von über 550 Prozent innerhalb einer Dekade. Physiotherapeut*innen waren im letzten Jahr außerdem auf Platz drei der antragsstärksten Referenzberufe nach Bundesrecht (nach Pflegefachkräften und Ärzt*innen), die MTR schafften es 2023 immerhin unter die Top Ten (BIBB, 2024). Und auch die Antragszahlen der ebenfalls in der Situationsanalyse betrachteten Hebammen, MTL und PTA sind seit 2012 im Aufwärtstrend (vgl. Abbildung 1).
*Die Berufsbezeichnungen MTR und MTL wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufe in der Medizinischen Technologie (MTBG) am 1.1.2023 eingeführt, die vorigen Bezeichnungen lauteten MTRA bzw. MTLA (Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in bzw. Laboratoriumsassistent*in).
Doch wie gestaltet sich die Anerkennung? Im Jahr 2023 wurden zwischen 25 (Hebammen) und 38 (PTA) Prozent der Verfahren in den fünf Gesundheitsfachberufen mit der vollen Gleichwertigkeit beschieden. Das weitaus häufigste Ergebnis (61 bis 73 Prozent) war allerdings die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme. In diesem Fall müssen die zugewanderten Gesundheitsfachkräfte noch eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung oder – in der Praxis der deutlich relevantere Weg – einen Anpassungslehrgang absolvieren.
Risiken und Nebenwirkungen: fehlende bzw. kostenintensive Qualifizierungsoptionen
Nach Erfahrungen aus dem Förderprogramm IQ ist das Finden einer passenden Qualifizierung allerdings die größte Herausforderung im Anerkennungsprozess der fünf Gesundheitsfachberufe. Ein Blick auf das verfügbare Kursangebot zeigt große regionale Unterschiede: Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen – das Bundesland, in dem in den fünf Berufen auch mit Abstand die meisten Anträge gestellt werden – hält für die betrachteten Berufe insgesamt 13 Anpassungslehrgänge bzw. Vorbereitungskurse auf die Kenntnis-/Eignungsprüfung vor, davon sieben für Hebammen. Demgegenüber stehen vier Bundesländer, in denen aktuell keinerlei Kursangebot existiert. In diesem Fall kann entweder auf eines der wenigen bundeslandübergreifend nutzbaren Angebote zurückgegriffen werden, die es nach Recherchen der IQ Fachstelle zumindest für Physiotherapeut*innen, Hebammen und MTL gibt. Oder es müssen vor Ort individuelle Lösungen gefunden werden. Dabei gilt es einerseits Kliniken oder andere gesundheitliche Einrichtungen für Praxisphasen, andererseits Bildungsträger für Theoriephasen zu gewinnen; beides ist kein Selbstläufer. So müssen beispielsweise im seit Kurzem akademisierten Hebammenberuf zunächst Hochschulen für diese neu bei ihnen liegende Aufgabe sensibilisiert werden.
Ein unzureichendes Qualifizierungsangebot kann folgenreich sein: Es kann die berufliche Integration der dringend benötigten Gesundheitsfachkräfte zeitlich verzögern und im Worst Case – darauf weisen Ergebnisse der 2023 erschienenen BIBB-Studie „Verlorene Pflegefachkräfte“ hin – sogar dazu führen, dass die Antragstellenden das Verfahren komplett abbrechen.
Hinzu kommt: Anerkennungsbezogene Qualifizierungen sind in den betrachteten fünf Berufen oft mit überdurchschnittlich hohen Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich verbunden, die für Zugewanderte schwer zu stemmen sind. Zugleich greifen Regelinstrumente wie der Bildungsgutschein meist nicht, da Fach- bzw. Hochschulen – also die in Frage kommenden Qualifizierungsträger – in der Regel nicht die hierfür erforderliche AZAV-Zertifizierung vorhalten. Die Qualifizierungsförderung des BMBF bietet Entlastung für Geringverdienende, ist jedoch auf maximal 3.000 Euro begrenzt.
Behandlungsmöglichkeiten: bedarfsgerechte Angebote
Damit zugewanderte Gesundheitsfachkräfte in Deutschland als anerkannte Physiotherapeut*innen, Hebammen, MTL, MTR und PTA wirken können, gilt es demnach, das Qualifizierungsangebot möglichst bedarfsgerecht auszubauen. Dabei sollten die pluralen Lebenswelten der Teilnehmenden berücksichtigt werden: Personen im ländlichen Raum können durch virtuelle Formate, die keine Anreisezeit und Übernachtungskosten erfordern, entlastet werden. Personen mit familiären Betreuungsaufgaben kommen Teilzeitangebote entgegen. Berufsbegleitende Ansätze ermöglichen eine parallele Erwerbstätigkeit und somit eine von Förderinstrumenten losgelöste Grundlage für den Lebensunterhalt. Modulare Ansätze wiederum ermöglichen es den Teilnehmenden, nur die Qualifizierungsteile zu belegen, die entsprechend ihrem individuellen Anerkennungsbescheid notwendig sind. Dabei bietet es sich vor allem bei Berufen mit vergleichsweise geringeren Fallzahlen wie MTL und PTA an, bundesweit zugängliche und anerkannte Maßnahmen zu etablieren, um ausreichende Kursgrößen zu generieren.
Und es gibt eine weitere Stellschraube, die derzeit im Förderprogramm IQ erprobt wird: die individuelle Qualifizierungsbegleitung. Diese greift insbesondere dann, wenn nicht einfach an ein bestehendes Angebot verwiesen werden kann. Die Qualifizierungsbegleiter*innen erstellen auf Basis des Bescheids der Anerkennungsbehörde einen individuellen Qualifizierungsplan, kontaktieren für dessen Umsetzung in Frage kommende Kliniken bzw. Einrichtungen sowie Fach- bzw. Hochschulen und verweisen bei Bedarf auch an Sprachschulen zum Erwerb der für den Berufszugang erforderlichen Deutschkenntnisse. Sie stellen damit sicher, dass zugewanderte Fachkräfte, die mit den hiesigen Akteuren und Strukturen unvertraut sind, eben nicht verloren gehen – sondern ihren Weg bis zum Berufszugang vollenden und ihre Wirkung im deutschen Gesundheitswesen entfalten können.
Neugierig geworden?
Mehr Informationen rund um Anerkennung, Qualifizierung und Berufszugang von internationalen Physiotherapeut*innen, Hebammen, MTR, MTL und PTA lesen Sie in der ► Situationsanalyse Gesundheitsfachberufe der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.
Beitrag von Laura Roser für den Newsletter 3/2024 der IQ Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung.
