Fachkräfte aus dem Ausland – Wie die ZAV hilft, internationale Mitarbeitende zu finden


Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, ist für viele Unternehmen Neuland. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen verfügen nicht immer über die Netzwerke und Ressourcen, den erhöhten Aufwand der internationalen Personalsuche selbst zu stemmen. Aber sie stehen nicht alleine da. Denn die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit sucht für sie im Ausland Bewerberinnen und Bewerber, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen.

Dabei konzentriert sich die ZAV vor allem auf Ingenieure, IT-Fachkräfte, Ärzte und Pflegekräfte, Berufskraftfahrer sowie Bau-, Hotel- und Gastronomiefachkräfte. Mit ursprünglichem Fokus auf Europa hat sie ihr Länderspektrum über die Jahre erweitert, ist mittlerweile beispielsweise in Lateinamerika und Südkorea unterwegs, um dortige Arbeitsuchende für den Arbeitsort Deutschland zu interessieren. Alle Aktivitäten der ZAV finden in Absprache und Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen und -ministerien der Partnerländer statt. So wird zum einen eine faire Mobilität gewährleistet und dem Brain Drain – der Abwerbung von in diesen Ländern selbst benötigten Arbeitskräften – vorgebeugt. Gleichzeitig erhält die ZAV über ihre Partner vor Ort Zugang zu genau den Fachkräften, die sie sucht. Bewerberinnen und Bewerber, die besonders gut auf den deutschen Arbeitsmarkt passen, schlägt die ZAV direkt suchenden Unternehmen vor. Oder sie präsentiert  Stellenangebote deutscher Arbeitgeber auf Veranstaltungen im Ausland bzw. nimmt interessierte Arbeitgeber gleich mit auf solche Veranstaltungen. Auch dies hilft besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen, die so das Netzwerk der ZAV nutzen können.

Auf ihren Veranstaltungen im Ausland sowie über ihr Virtuelles Welcome Center berät die ZAV deutschlandinteressierte Fachkräfte und begleitet sie über den gesamten Prozess der Arbeitsuche in Deutschland. Auf diese Weise sind die Bewerberinnen und Bewerber bereits gut vorbereitet, wenn sie mit suchenden Firmen in Kontakt treten. Sie wissen beispielsweise, wie man sich bewirbt, wie hoch die Steuern und Sozialabgaben in Deutschland sind und welche Versicherungen sie benötigen. Das erspart den Unternehmen viel Zeit und Mühe und verringert das Risiko, dass unterschiedliche Erwartungen aufeinanderprallen. Als Zentrale Erstanlaufstelle berät die ZAV außerdem zu Fragen der Aufenthaltsgenehmigung. Auch hier herrscht bei Unternehmen sowie Bewerberinnen und Bewerbern zum Teil große Unsicherheit.

Auch Thomas Jacob, Mitinhaber der Physiotherapiepraxis Gesundheit und Wellness Schwanewede, stand zunächst vor vielen offenen Fragen, als er einen neuen Mitarbeiter aus einem Nicht-EU-Staat einstellen wollte. Doch der Bewerber hatte es ihm angetan. „Er bringt alle Qualifikationen und Fähigkeiten mit, die wir uns nur wünschen konnten“, berichtet Thomas Jacob. „Ansonsten hatten wir nur eine Handvoll Bewerbungen aus Deutschland bekommen, die aber nicht unseren Anforderungen entsprachen.“ Am 19. Februar 2018 hatte sein neuer Mitarbeiter schließlich seinen ersten Arbeitstag, nicht zuletzt durch die Unterstützung der ZAV.

Denn vorherige Erfahrung damit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland, zumal aus einem Nicht-EU-Staat, einzustellen, hatte das Unternehmen von Thomas Jacob nicht gehabt. Der Anfang gestaltete sich entsprechend mühsam. „Ein paar Wochen habe ich mich quer durch Deutschland telefoniert und jemanden gesucht, der mir helfen konnte“, sagt Thomas Jacob. „Erst als ich von meiner Arbeitsagentur an die ZAV verwiesen wurde, nahm die Sache Fahrt auf. Von da an hatte ich das Gefühl, ich sitze im ICE.“

Eine Hürde war die Beantragung des Aufenthaltstitels nach § 6 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung. „Mir war am Anfang nicht klar, was es dabei alles zu beachten gilt“, sagt Thomas Jacob. „Daher war es gut, jemanden zu haben, der alles von Grund auf erklärt hat.“ Er selbst unterstützte seinen neuen Mitarbeiter, wo es nur ging. So organisierte er für den Anfang eine Wohnung, half ihm bei der Meldung beim Bürgeramt oder bei der Eröffnung eines Bankkontos. Entsprechend wohl und gut aufgenommen fühlt sich der neue Mitarbeitende, der hier anonym bleiben möchte: „Meine Kollegen sind alle sehr nett und hilfsbereit und helfen mir bei der Einarbeitung“.

Dass er bereits fließend Deutsch spricht, half nicht nur bei der Integration, sondern auch bei der Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses. Mit der vollen Gleichwertigkeit, die ihm direkt bestätigt wurde, konnte er sofort als Physiotherapeut in Deutschland einsteigen.

Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der ZAV hat der neue Mitarbeitende dann auch gleich für seine Lebensgefährtin in Anspruch genommen. Die ZAV brachte die Assistenzärztin mit einer Klinik in Bremen in Kontakt. Thomas Jacob will bei zukünftigen Stellenbesetzungen neben der Suche in Deutschland auf jeden Fall den Blick wieder ins Ausland richten und fügt hinzu: „Und jetzt weiß ich ja sofort, an wen ich mich wenden kann.“ 

Interessierte Unternehmen können sich an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit vor Ort wenden. Der Arbeitgeber-Service unterstützt Sie bei der Aufnahme Ihres Stellenangebotes und leitet es an die ZAV weiter. Nützliche Informationen finden Unternehmen auch auf dem Fachkräfteportal Make it in Germany.

 

Beitrag von Dr. Marcel Schmutzler für den Newsletter 1/2018 der Fachstelle „Beratung und Qualifizierung“.

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