Der Weg zur beruflichen Anerkennung für Ärzt*innen

Seit 2012 wurden mehr als 53.000 Anträge auf Anerkennung als Arzt*Ärztin gestellt. Damit gehört dieser Beruf zu den drei antragsstärksten deutschen Referenzberufen.1 Auch in der IQ Beratung und den IQ Qualifizierungen sind Ärzt*innen sehr stark vertreten. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist der Bedarf sehr hoch, weshalb es im Interesse aller liegt, Ärzt*innen mit ausländischer Qualifikation einen Berufszugang zu ermöglichen. Gleichzeitig ist das Anerkennungsverfahren für Ärzt*innen häufig schwer und langwierig. Wo die Herausforderungen in der Anerkennung liegen und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu überwinden, damit beschäftigt sich die aktuell erschienene "Situationsanalyse Humanmedizin" der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung.

Das Anerkennungsverfahren und der Berufszugang für Ärzt*innen

Um in Deutschland uneingeschränkt arbeiten zu dürfen, müssen Ärzt*innen mit ausländischer Qualifikation ein zweistufiges Verfahren durchlaufen. Zunächst prüft die zuständige Stelle, ob die ausländische und die deutsche Qualifikation gleichwertig sind. Stellt die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede fest, können die Antragstellenden diese ausgleichen, indem sie – je nach Herkunftsland – eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung absolvieren. Bei ärztlichen Qualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz entfällt diese Gleichwertigkeitsprüfung, da ihre Abschlüsse in der Regel automatisch anerkannt werden. Die zweite Stufe, die es zu bewältigen gilt, ist die Berufszulassung, also die Erteilung der Approbation. Hierfür müssen die Fachkräfte weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören der Nachweis ausreichender Fachsprachkenntnisse, üblicherweise durch das Ablegen einer Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1.

Ärzt*innen mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung aus einem Drittstaat können bereits vor Erhalt der Approbation eine Berufserlaubnis beantragen. Damit können sie zeitlich begrenzt und unter Aufsicht berufstätig sein. Diese Möglichkeit nehmen viele Ärzt*innen in Anspruch, da sie für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung nützlich sein kann. Sie kann außerdem zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen. Allerdings kann es unter Umständen herausfordernd sein, neben dem laufenden Anerkennungsverfahren berufstätig zu sein. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Vorbereitungskurse auf die Kenntnis- oder Fachsprachprüfung während der Arbeitszeit stattfinden und Arbeitgeber*innen für die Kursteilnahme keine Freistellung erteilen. Insgesamt beurteilen die Expert*innen, die im Rahmen der Analyse befragt wurden, die Berufserlaubnis aber als gut funktionierendes Instrument.

Eine Besonderheit bei der Anerkennung ärztlicher Qualifikationen stellen – wie auch bei weiteren Gesundheitsberufen – die Angebote der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) dar. Die GfG wurde 2016 bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichtet, um die Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen zu unterstützen. Bei der GfG können die zuständigen Stellen beispielsweise die Echtheit von Dokumenten überprüfen lassen oder ein detailliertes Gutachten zur Gleichwertigkeit beauftragen. Die Einrichtung der GfG stellt einen wichtigen Schritt in die Richtung einer bundesweiten Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren dar, da sie Expertise an einer zentralen Stelle sammelt und allen Bundesländern zur Verfügung stellt.

Unterschiedliche Umsetzung der Anerkennungsverfahren

Ein zentrales Ergebnis der Situationsanalyse ist, dass die Durchführung der Anerkennungsverfahren je nach Bundesland teilweise sehr verschieden abläuft, obwohl der ärztliche Beruf bundesrechtlich geregelt ist. Zum Beispiel stellen die zuständigen Stellen uneinheitliche Anforderungen an den Umfang und die Form der einzureichenden Dokumente. Die Prüfungskommissionen für die Fachsprachprüfung sind unterschiedlich zusammengesetzt und auch der Schwierigkeitsgrad der Fachsprachprüfungen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Zudem werden die Angebote der GfG unterschiedlich genutzt: Einige zuständige Stellen haben die Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich der Humanmedizin vollständig an die GfG ausgelagert. Andere hingegen machen bislang wenig Gebrauch von diesen Angeboten.

Darüber hinaus variieren die Wartezeiten auf einen Termin zur Kenntnisprüfung teils erheblich: Während die Wartezeit in einigen Bundesländern etwa drei Monate beträgt, müssen Antragstellende andernorts bis zu 24 Monate auf einen Prüfungstermin warten. Die langen Wartezeiten sind dabei aus zwei weiteren Gründen problematisch: Zum einen verfügen viele Ärzt*innen aus dem Ausland nur über zeitlich befristete Aufenthaltstitel. Zum anderen sieht die „Approbationsordnung für Ärzte“ vor, dass die Kenntnisprüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes absolviert werden kann.2 Zusätzlich zu den Fristen wurden in der Analyse weitere Stellen identifiziert, an denen die gesetzlichen Vorgaben für das Anerkennungsverfahren unterschiedlich ausgelegt werden . Zum Beispiel verlangen einige zuständige Stellen Dokumente, die eigentlich erst zur Berufszulassung nötig sind, bereits zur Antragstellung.

Aus diesen Erkenntnissen lässt sich folgern, dass neben der konsequenten Einhaltung gesetzlicher Vorgaben eine weitere Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren ein wichtiger Schritt ist. Diesen könnte man beispielsweise dadurch erreichen, dass alle Anträge auf Anerkennung bei einer zentralen Stelle oder über einen zentralen Kanal eingehen. Verknüpft werden könnte dies mit einer weiteren Digitalisierung der Verfahren. So könnte die Antragstellung vereinfacht und fairer gestaltet werden, nicht zuletzt für Ärzt*innen, die sich noch im Ausland befinden.

Dokumentenmanagement, Finanzierung sowie zeitliche Abstimmung der Kurse und Prüfungen als weitere Herausforderungen

Die Antragstellung und das damit verbundene Dokumentenmanagement gehören nach Angaben der IQ Beratungsstellen zu den größten Herausforderungen für Ärzt*innen mit ausländischer Qualifikation. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass an die einzureichenden Unterlagen teils sehr hohe Anforderungen gestellt werden. Zum Beispiel müssen zentrale Dokumente legalisiert oder mit einer Apostille versehen und außerdem ins Deutsche übersetzt sein. Dazu kommt, dass Antragsformulare und Vorgaben für die Antragstellenden oft schwer verständlich und unübersichtlich sind. Daher wäre es hilfreich, wenn bestimmte Dokumente in allen Bundesländern auch auf Englisch eingereicht werden könnten und alle Antragsformulare und Informationsmaterialien in einfacher Sprache formuliert wären. Insgesamt sollten bundesweit einheitliche Regelungen dazu getroffen werden, in welcher Form welche Unterlagen einzureichen sind.

Die Finanzierung der Anerkennungsverfahren stellt eine weitere Herausforderung für Ärzt*innen dar, insbesondere für diejenigen, die keinen Zugang zu staatlicher Unterstützung haben. Es wäre deshalb ratsam, bestehende Finanzierungsinstrumente wie den Anerkennungszuschuss fortzuführen und auszubauen. Zudem könnten Arbeitgeber*innen verstärkt an der Finanzierung von Anerkennungsverfahren beteiligt werden. Darüber hinaus sollten die anfallenden Kosten bundesweit einheitlich und transparent gestaltet sein. 

Das Angebot an Vorbereitungskursen auf die ärztliche Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung ist insgesamt gut ausgebaut. Lediglich bei den Vorbereitungskursen auf die Kenntnisprüfung wird von Engpässen in einzelnen Regionen oder für einzelne Zielgruppen berichtet. Kritischer ist die fehlende Abstimmung der Kenntnisprüfungstermine auf die Vorbereitungskurse, sodass nicht selten Überschneidungen oder Wartezeiten entstehen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn Prüfungstermine und Kurszeiträume besser aufeinander abgestimmt wären. Dafür ist eine gute Kommunikation zwischen Kursträgern, zuständigen Stellen und prüfungsdurchführenden Institutionen notwendig.

Schlussfolgerungen

Alles in allem bestehen für Ärzt*innen bereits gute Möglichkeiten, ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Verfahren sollten allerdings noch einheitlicher und transparenter gestaltet werden. Auch bei der Länge der Verfahren und der Höhe der anfallenden Gebühren besteht Optimierungspotenzial. Durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren, wie sie an vielen Stellen bereits erfolgreich etabliert ist, kann hier viel erreicht werden. Außerdem ist zu bedenken, dass die Integration der Ärzt*innen nicht mit der Erteilung der Approbation abgeschlossen ist. Auch danach sollten die Ärzt*innen bei der gesellschaftlichen Integration, beim Familiennachzug und bei der Integration im Kollegium unterstützt werden.

Für die Situationsanalyse wurden Vertreter*innen einschlägiger IQ Teilprojekte aus den Bundesländern in den Bereichen Beratung und Qualifizierung sowie Vertreter*innen der IQ Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch und der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) interviewt. Auch Einschätzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) flossen in die Analyse ein. Ansonsten basieren die Ausführungen auf eigenen Recherchen der Fachstelle Beratung und Qualifizierung.

Die vollständige Situationsanalyse „Berufliche Anerkennung von Ärzt*innen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation“ und eine Kurzzusammenfassung ("Situationsanalyse Humanmedizin auf einen Blick") können Sie hier herunterladen

Weitere Informationen
zum Einreise- und Anerkennungsprozess ausländischer Ärzt*innen finden Sie in

 

1 Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (Hg.) (2022): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2022. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung, S. 429.
Vgl. § 37 Abs. 3 S. 1 ÄApprO.


Beitrag von Larissa Zier und Olesia Hausmann, IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung, für den Newsletter 4/2022 der IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung

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