Aktuell wird in der Praxis vermehrt die Frage nach der rechtlichen Möglichkeit der Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel parallel nebeneinander gestellt und teilweise kontrovers diskutiert. Insbesondere in der Beratung von Geflüchteten aus der Ukraine gewinnt diese Frage im Kontext Aufenthaltsperspektiven jenseits der Massenzustromrichtlinie und § 24 AufenthG an Bedeutung. Aber auch für andere Gruppen Drittstaatsangehöriger kann die parallele Erteilung von mehreren Aufenthaltstiteln eine Rolle spielen. Die Fachstelle Einwanderung und Integration hat daher den aktuellen Stand der Diskussion in der Rechtsprechung und Praxis in einer neuen Arbeitshilfe zusammengefasst und hier zum Download als PDF zur Verfügung gestellt.
IQ Fachstelle Einwanderung und Integration: Arbeitshilfe zur Erteilung paralleler Aufenthaltstitel in der Praxis veröffentlicht
