Neues Informationsportal zum Anerkennungsgesetz
[16.03.12]
„Anerkennung in Deutschland“ ist das Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Das Portal informiert ab dem 30. März 2012 über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung.
Damit gut qualifizierte Zuwanderer ihren erlernten Beruf in Deutschland ausüben können, hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, auf den Weg gebracht. Das Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft. Mit dem Anerkennungsgesetz wird die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert und die Integration von qualifizierten Migrantinnen und Migranten und von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert.
Anerkennungsportal zeigt den Weg zur zuständigen Stelle
In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle, die für alle Anfragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen zuständig ist. Damit Anerkennungssuchende die für ihr Anliegen zuständige Stelle finden und zügig Antworten auf ihre Fragen zu den Anerkennungsverfahren erhalten, baut das Bundesinstitut für Berufsbildung derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Portal „Anerkennung in Deutschland“ auf.
Das Anerkennungsportal richtet sich sowohl an Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, als auch an Fachkräfte im Ausland, die Interesse daran haben, in Deutschland zu arbeiten. Außerdem unterstützt das Portal Beraterinnen und Berater in Fragen beruflicher Anerkennung.
Herausgeber von www.anerkennung-in-deutschland.de ist das Bundesinstitut für Berufsbildung. Gefördert wird das Portal im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“.




